Das Präsidium besteht aus Vertretern der in Kinderschutzgruppen zentralen Berufsgruppen (Ärzte für Kinder- und Jugendheilkunde, für Kinderchirurgie und für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pflege, Klinische Psychologie, Sozialarbeit und Recht), dem Vorstand mit je 2 Vertretern der Kinderschutzgruppen von jedem Bundesland, dem wissenschaftlichen Beirat mit fachspezifischen Vertretern verschiedener Berufsgruppen und den Mitgliedern.

- Leiterin der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, MedUni Wien
- Leiterin der Klinischen Abteilung für Pädiatrische Pulmologie, Allergologie und Endokrinologie
- Leiterin der Kinderschutzgruppe der Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde
- Leiterin der Forensischen Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle (FOKUS)

- Klinische- und Gesundheitspsychologin
- Psychotherapeutin
- leitende Klinische Psychologin an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, MedUni Wien

Primarius der Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie am Kepler Universitätsklinikum Linz

- Stv. Vorständin
- Geschäftsführerin
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin

- Vorstand
- Primararzt an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Salzburg


Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung gewählt und regelt Aufgaben wie die Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen der Geschäftsführung, sowie die Aufnahme und der Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus je zwei Vertretern der Kinderschutzgruppen der neun Bundesländer, dh insgesamt 18 Vertreter. Die Vertreter der Bundesländer sind Repräsentanten der Kinderschutzgruppen des jeweiligen Bundeslandes. Jedes Bundesland hat bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds das Recht an seine Stelle ein anderes Mitglied in den Vorstand zu bestellen.

Wien

Wien

Burgenland

Burgenland

Niederösterreich

Niederösterreich

Oberösterreich

Oberösterreich

Tirol

Tirol

Vorarlberg

Vorarlberg

Steiermark

Steiermark

Kärnten

Kärnten

Salzburg

Salzburg
Wissenschaftlicher Beirat
Der wissenschaftliche Beirat besteht aus Personen mit hervorragenden Fachkenntnissen im Bereich der Vereinszwecke, vornehmlich aus der Wissenschaft, der Krankenversorgung und dem Management im Gesundheitswesen, die nicht dem Präsidium/Vorstand angehören. Die Mitglieder des Beirats werden vom Präsidium bestellt. Die Mandatsdauer eines Beiratsmitgliedes endet zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Funktionsperiode des Präsidiums endet.