Kinderschutzgruppen sind für Krankenanstalten seit 2004 gesetzlich verpflichtend einzurichten (Grundsatzbestimmung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (§ 8e, BGBl. I Nr. 37/2018)) und diese übernehmen eine zentrale Aufgabe in den Abläufen bei V. Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch u. Vernachlässigung.

Gesetzliche Grundlagen für die Aufdeckung von Gewalthandlungen und für die Kommunikation zwischen Gesundheitsberufen und Kinder- und Jugendhilfe sind im § 54 des Ärztegesetzes, im § 6 des Gesundheits- und Krankenpfelgegesetz und im § 37 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geregelt.

Von Beginn an waren die Kinderschutzgruppen in Österreich bestrebt sich zu vernetzen und auszutauschen, so dass jährliche Treffen von engagierten Vertretern der Kinderschutzgruppen abgehalten wurden und 2017 durch die Pensionierung der langjährigen Organisatoren, Dr. Wolfgang Novak und Fr. Angelika Koncz diese Tätigkeit von FOKUS, der Forensischen Kinder- und Jugendunterssuchungsstelle, übernommen wurde. Beim Jahrestreffen 2018 in Graz wurden dann von FOKUS wie der Kinderschutzgruppe Graz die Weichen für eine österreichweite Dachorganisation gelegt und nachfolgend aufgebaut.

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